Egal wie alt Sie sind, wann und in welcher Form Sie dafür lernen möchten: Wenn Sie gerade eine Aufstiegsfortbildung planen oder sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vor einer Kammer vorbereiten, bekommen Sie
ab August 2020 dafür
mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Er will insbesondere die beruflichen Weiterbildungen attraktiver machen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu einem weiteren anerkannten Abschluss führen - z.B. als
Fachwirt, Betriebswirt oder Meister. Der Vorteil ist unbestreitbar: Ein aktueller Weiterbildungsabschluss bringt nicht nur neues Know-how für Sie und die Unternehmen, die sich nach Corona noch drängender als je zuvor dem Strukturwandel stellen müssen, er verbessert vor allem Ihre Chancen, in der digitalisierten Arbeitswelt 2.0 besser zu bestehen.
Weil gerade
anspruchsvollere berufliche Fortbildungen für viele Weiterbildungsinteressierten eine gewisse finanzielle Hürde bedeuten können, bezuschusst der Staat
künftig sogar 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten über das
Aufstiegs-BAföG
. Und für den Rest können Darlehen beantragt werden. Aber das ist längst nicht alles. Auch die
Stundungs- und Erlassmöglichkeiten für die Rückzahlung dieser Darlehen werden ausgeweitet. Durchaus interessant ist auch die
Mehrfach-Förderung. Sie können nun sogar
auf allen drei Fortbildungsstufen diese Förderung erhalten. Das bedeutet, selbst, wenn Sie sie bereits in Anspruch genommen haben. Das heißt, auch wenn Sie bereits gefördert wurden, um vom Gesellen zum Techniker zu werden und vom Techniker zum Meister, können Sie sich mit einer nochmaligen Förderung z.B. bei uns vom Meister zum
Geprüften Betriebswirt
oder zum
Geprüften Wirtschaftsfachwirt
qualifizieren. Beide Lehrgänge schließen mit Aufstiegsfortbildungsabschlüssen der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Für Eltern sind außerdem die
Unterhaltszuschüsse und Kinderbetreuungszuschläge interessant, die ebenfalls erhöht wurden.
"Hier hat das Bundesbildungsministerium für den beruflichen Aufstieg und die berufliche Bildung ein wichtiges Signal gesetzt. Das neue Aufstiegs-BAföG liefert spürbar bessere Förderungsmöglichkeiten. Es ermöglicht vielen Berufstätigen bei uns mit einer Aufstiegsfortbildung einen zu akademischen Abschlüssen gleichwertigen beruflichen Bildungsabschluss. Es stärkt besonders die Beschäftigten, die etwas mehr
Flexibilität brauchen und eine
gute Lernbegleitung suchen, weil sie sich schon aus familieren Gründen nicht ohne Weiteres auf ein Hoch- oder Fachschulstudium einlassen können. Sie profitieren in besonderem Maße von der staatlichen Unterstützung. Sie können nun mit größerer finanzieller Entlastung zum Beispiel einen
berufsbegleitenden Lehrgang buchen, der sie z.B. mit einem
Fachwirt-Abschluss
bei der IHK nach Deutschem Qualifizierungsrahmen (DQR) auf das Bachelor-Niveau bringt", sagt Katrin Meinhold, bbw Projektmanagerin für berufsbegleitende Lehrgänge.
Fragen zu
passenden Aufstiegsfortbildungen im bbw
für Ihre Karriereziele können Sie jederzeit an die Projektmanagerinnen im Bereich Berufsbegleitende Lehrgänge richten. Oder besuchen Sie uns zu einem der geplanten
Info-Abende im Berliner Haus der Wirtschaft: Der nächste ist für den
21. Juli 2020 zum/zur Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
geplant.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!