Reform beim Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildung

17.07.2020

Egal wie alt Sie sind, wann und in welcher Form Sie dafür lernen möchten: Wenn Sie gerade eine Aufstiegsfortbildung planen oder sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vor einer Kammer vorbereiten, bekommen Sie ab August 2020 dafür mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Er will insbesondere die beruflichen Weiterbildungen attraktiver machen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu einem weiteren anerkannten Abschluss führen - z.B. als Fachwirt, Betriebswirt oder Meister. Der Vorteil ist unbestreitbar: Ein aktueller Weiterbildungsabschluss bringt nicht nur neues Know-how für Sie und die Unternehmen, die sich nach Corona noch drängender als je zuvor dem Strukturwandel stellen müssen, er verbessert vor allem Ihre Chancen, in der digitalisierten Arbeitswelt 2.0 besser zu bestehen.

Weil gerade anspruchsvollere berufliche Fortbildungen für viele Weiterbildungsinteressierten eine gewisse finanzielle Hürde bedeuten können, bezuschusst der Staat künftig sogar 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten über das Aufstiegs-BAföG . Und für den Rest können Darlehen beantragt werden. Aber das ist längst nicht alles. Auch die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten für die Rückzahlung dieser Darlehen werden ausgeweitet. Durchaus interessant ist auch die Mehrfach-Förderung. Sie können nun sogar auf allen drei Fortbildungsstufen diese Förderung erhalten. Das bedeutet, selbst, wenn Sie sie bereits in Anspruch genommen haben. Das heißt, auch wenn Sie bereits gefördert wurden, um vom Gesellen zum Techniker zu werden und vom Techniker zum Meister, können Sie sich mit einer nochmaligen Förderung z.B. bei uns vom Meister zum Geprüften Betriebswirt oder zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt qualifizieren. Beide Lehrgänge schließen mit Aufstiegsfortbildungsabschlüssen der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Für Eltern sind außerdem die Unterhaltszuschüsse und Kinderbetreuungszuschläge interessant, die ebenfalls erhöht wurden.

"Hier hat das Bundesbildungsministerium für den beruflichen Aufstieg und die berufliche Bildung ein wichtiges Signal gesetzt. Das neue Aufstiegs-BAföG liefert spürbar bessere Förderungsmöglichkeiten. Es ermöglicht vielen Berufstätigen bei uns mit einer Aufstiegsfortbildung einen zu akademischen Abschlüssen gleichwertigen beruflichen Bildungsabschluss. Es stärkt besonders die Beschäftigten, die etwas mehr Flexibilität brauchen und eine gute Lernbegleitung suchen, weil sie sich schon aus familieren Gründen nicht ohne Weiteres auf ein Hoch- oder Fachschulstudium einlassen können. Sie profitieren in besonderem Maße von der staatlichen Unterstützung. Sie können nun mit größerer finanzieller Entlastung zum Beispiel einen berufsbegleitenden Lehrgang buchen, der sie z.B. mit einem Fachwirt-Abschluss bei der IHK nach Deutschem Qualifizierungsrahmen (DQR) auf das Bachelor-Niveau bringt", sagt Katrin Meinhold, bbw Projektmanagerin für berufsbegleitende Lehrgänge.

Fragen zu passenden Aufstiegsfortbildungen im bbw für Ihre Karriereziele können Sie jederzeit an die Projektmanagerinnen im Bereich Berufsbegleitende Lehrgänge richten. Oder besuchen Sie uns zu einem der geplanten Info-Abende im Berliner Haus der Wirtschaft: Der nächste ist für den 21. Juli 2020 zum/zur Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) geplant.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!