Kundengruppe
Berufstätige, Unternehmen, Soldaten,
Kategorie
Dauer
652 Unterrichtseinheiten (18 Monate)
Preis
4.780,00 EUR*
zahlbar in 20 Monatsraten á 239,00 €
* Dieses Seminar ist von der Umsatzsteuer befreit.
** Rabatte sind nicht kombinierbar.
Die berufsbegleitende Fortbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt (IHK) bzw. zur Geprüften Immobilienfachwirtin (IHK), qualifiziert Sie, Führungsfunktionen in der Immobilienwirtschaft wahrzunehmen. Es ist ein anerkannter Abschluss auf Bachelor-Level (DQR 6).
Sie erlernen das Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen und leiten Handlungsschritte ab. Selbstverständlich gehören auch das Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter systematischer Anwendung von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen unter Einbeziehung der Instrumente des Controllings dazu.
Grundlegende Qualifikationen
Sie erwerben einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss auf Bachelor-Level (DQR 6).
Montags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr und ca. 2 Samstage im Monat von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und 2 Kompaktwochen (Mo-Fr von 08:30- ca. 15:30 Uhr) im Jahr der schriftlichen Prüfung.
Beschäftigte in der Immobilienbranche, die ihr Wissen erweitern und ggf. in Führungspositionen arbeiten wollen, sowie Mitarbeiter/-innen immobilienwirtschaftlicher Unternehmen, die einen Branchenabschluss anstreben.
Der Lehrgangsbesuch ist grundsätzlich jedem Interessenten bzw. jeder Interessentin möglich.
Sie werden zur IHK-Prüfung zum/-r Immobilienfachwirt/-in zugelassen,
wenn Sie:
a)
Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Immobilienkaufmann/-frau sind und zum Zeitpunkt der Prüfung
ein Jahr Berufspraxis in der Immobilienbranche nachweisen
ODER
b) einen anderen
kaufmännischen Berufsabschluss besitzen und zum Zeitpunkt der Prüfung
zwei Jahre Berufspraxis in der Immobilienbranche nachweisen
ODER
c) einen
nicht-kaufmännischen Berufsabschluss erworben haben und zum Zeitpunkt der Prüfung
drei Jahre Berufspraxis in der Immobilienbranche nachweisen
ODER
d)
fünf Jahre Berufspraxis in der Immobilienbranche nachweisen können.